Prozessführung & ADR

Zivilprozesse

  • Erstellung eines Risikoprofils im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung
  • Abklärung notwendiger prozessualer Vorfragen
  • Vertretung vor Gericht und Behörden
  • Exekution ausständiger Forderungen (Betreibungsmanagement)

Bevor Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, besprechen wir die etwaigen Risiken und voraussichtlichen Kosten. Nur so können Sie eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung treffen.

Auch während des Gerichtsverfahrens findet ein laufender Austausch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit etwaiger weiterer gerichtlicher Schritte statt. Im Vordergrund steht dabei, ob durch ein Gerichtsverfahren tatsächlich ein Mehrwert erwartet werden kann.

Vertrauen Sie meiner langjährigen Erfahrung mit der gerichtlichen Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Gerne vertrete ich Sie vor Gerichten und Behörden zur Geltendmachung oder Abwehr etwaiger Ansprüche.

Wirtschaftsmediation

  • Formulierung und Prüfung von Mediationsklauseln
  • Begleitung von Mediationsverfahren in Wirtschaftsangelegenheiten
  • Formulierung von Vergleichsvereinbarungen im Anschluss an ein Mediationsverfahren

Erwarten Sie keine Räucherstäbchen oder Yoga-Übungen. Erwarten Sie eine lösungsorientierte Erarbeitung Ihrer Anliegen abseits von festgefahrenen Positionen, jedoch mit Fokus auf Ihre Interessen.

Oft scheinen die Fronten verhärtet. Zusammen erarbeiten wir, ob eine Mediation in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Schiedsgerichtsbarkeit

  • Beratung hinsichtlich der Aufnahme von Schiedsvereinbarungen
  • Formulierung und Prüfung von Schiedsklauseln
  • Vertretung vor Schiedsgerichten im In- und Ausland

Schiedsverfahren können in größeren Wirtschaftsstreitigkeiten zahlreiche Vorteile gegenüber staatlichen Gerichtsverfahren bieten. Einerseits besteht z.B. die Möglichkeit, entsprechende Experten als Schiedsrichter zu bestellen. Diese sind mit Ihrem Geschäftsbereich vertraut und finden so oft zu einer praxisnäheren Lösung. Andererseits ergeben sich gravierende Vorteile in der Rechtsdurchsetzung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Hinzu kommt die Möglichkeit, die Verfahrensvorschriften den (übereinstimmenden) Wünschen der Parteien anzupassen. Dies umfasst z.B. die Sprache und den Ort des Schiedsverfahrens. Letztlich soll auch die Vertraulichkeit eines Schiedsverfahrens – im Gegensatz zu einem grundsätzlich öffentlichen Verfahren vor staatlichen Gerichten – nicht unerwähnt bleiben.

Ich berate Sie gerne, ob die Aufnahme einer Schiedsklausel in Ihre Verträge den erwünschten Mehrwert bringt und wie Sie Ihre Ansprüche vor einem Schiedsgericht durchsetzen oder abwehren.

Anwaltliche Beratung und Vertretung erfordern flexibles und lösungsorientiertes Denken. Der für Sie generierte Mehrwert steht dabei im Vordergrund.