EVENT: Franchising & Datenschutzrecht

Was ändert sich im Datenschutzrecht ab 25. Mai 2018? Gibt es als Franchisegeber Handlungsbedarf?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Die Zeit läuft, sein System DSGVO-fit zu machen. Nicht zuletzt der Strafrahmen von bis zu 20 Mio Euro bzw. 4% des weltweiten Konzernumsatzes sollte die nötige Motivation bieten. Aus Franchisegebersicht stellen sich zahlreiche Fragen: Unter welchen Umständen dürfen Kundendaten der Franchisenehmer eingehoben und ausgewertet werden? Darf ich ein zentrales Kundendatenverzeichnis führen? Hat mich als Franchisegeber die genaue Ausgestaltung der Werbeaktivitäten meines Franchisenehmers zu interessieren? Was passiert nach dem 24. Mai 2018 mit den bisher erhobenen Kundendaten? Was habe ich bei der Akquise neuer Franchisenehmer zu beachten? Müssen bestehende Verträge überarbeitet oder ergänzt werden? Wie helfen wir unseren Franchisenehmern in der Umsetzung der DSGVO-Richtlinien?

Bekommen Sie im Rahmen der Open Stage einen Überblick über die datenschutzrechtlichen Herausforderungen eines Franchisesystems sowie praktische Tipps zur Gestaltung von Werbeaktivitäten.

Zusammen mit Frau Mag. Waltraud Martius von SYNCON Consulting gebe ich Ihnen einen Überblick über die datenschutzrechtlichen Herausforderungen eines Franchisesystems sowie praktische Tipps zur Gestaltung von Werbeaktivitäten.

Event: „Open“ Stage des Österreichischen Franchiseverbandes (ÖFV)

Termin: 11. Dezember 2017, 16 bis 19 Uhr
Ort: Österreichischer Franchiseverband, Campus 21, 2345 Brunn am Gebirge

Mehr Infos unter: https://www.franchise.at/…/open-stage/einladung-os_thum-.pdf

 

07.12.2017

Anwaltliche Beratung und Vertretung erfordern flexibles und lösungsorientiertes Denken. Der für Sie generierte Mehrwert steht dabei im Vordergrund.